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   LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87   

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https://dejure.org/1988,8230
LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87 (https://dejure.org/1988,8230)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29.03.1988 - 8 Sa 72/87 (https://dejure.org/1988,8230)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29. März 1988 - 8 Sa 72/87 (https://dejure.org/1988,8230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mißglückter Arbeitsversuch; Arbeitsversuch; Arbeitsunfähigkeit; Verschlimmerungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1988, 2059
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    In seinen Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 - (AP Nr. 54 zu § 1 LFZG) hat das Bundesarbeitsgericht unter die Fälle der Arbeitsunfähigkeit wegen Verschlimmerungsgefahr auch solche Sachverhalte gerechnet, in denen der Arbeitnehmer infolge seiner Krankheit nur unter Bedingungen arbeiten könne, die vernünftigerweise auf Dauer nicht zuzumuten seien, weshalb bei derart unzumutbaren Behinderungen der Arbeitnehmer nicht imstande sei, die geschuldete Arbeitsleistung zu verrichten.
  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung von 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - (AP Nr. 12 zu § 1 LFZG) Arbeitsunfähigkeit für einen Fall bejaht, da erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeiter an seiner Arbeitsleistung hinderte, und hat hierzu ausgeführt, der regelwidrige Gesundheitszustand könne entweder kraft seiner Schwere die Arbeitsfähigkeit unmittelbar aufheben oder infolge der notwendigen Krankenpflege die Arbeitsleistung unzumutbar und damit unmöglich machen.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 4/85

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittel - Rechtsmittelbeklagter -

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    Zum anderen kann auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 - GS 4/85 - verwiesen werden, wonach im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Rechtsmittelschrift auch dann als ordnungsgemäß anzusehen ist, wenn sie nicht die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozeßbevollmächtigten enthält.
  • BSG, 19.12.1974 - 3 RK 92/73

    Gerichtliche Ermittlungspflicht - Mißglückter Arbeitsversuch - Magengeschwür

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    Die Annahme eines solchen mißglückten Arbeitsversuches, der die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Entstehung von Leistungsansprüchen gegen die Krankenkasse ausschließt, setzt voraus, daß der Arbeitnehmer schon im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme objektiv arbeitsunfähig war und er deswegen die Beschäftigung noch vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgeben muß (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Urt. vom 10.11.1970 - 3 RK 94/67 - EEK I/123; Urt. vom 4.10.1973 - 3 RK 34/72 - EEK I/351; Urt. vom 22.2.1974 - 3 RK 30/73 - EEK I/395; Urt. vom 19.12.1974 - 3 RK 92/73 - EEK I/447).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 30/73

    Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls - Bestehen eines Anspruchs auf

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    Die Annahme eines solchen mißglückten Arbeitsversuches, der die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Entstehung von Leistungsansprüchen gegen die Krankenkasse ausschließt, setzt voraus, daß der Arbeitnehmer schon im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme objektiv arbeitsunfähig war und er deswegen die Beschäftigung noch vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgeben muß (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Urt. vom 10.11.1970 - 3 RK 94/67 - EEK I/123; Urt. vom 4.10.1973 - 3 RK 34/72 - EEK I/351; Urt. vom 22.2.1974 - 3 RK 30/73 - EEK I/395; Urt. vom 19.12.1974 - 3 RK 92/73 - EEK I/447).
  • BSG, 04.10.1973 - 3 RK 34/72

    Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuchs

    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    Die Annahme eines solchen mißglückten Arbeitsversuches, der die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Entstehung von Leistungsansprüchen gegen die Krankenkasse ausschließt, setzt voraus, daß der Arbeitnehmer schon im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme objektiv arbeitsunfähig war und er deswegen die Beschäftigung noch vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgeben muß (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Urt. vom 10.11.1970 - 3 RK 94/67 - EEK I/123; Urt. vom 4.10.1973 - 3 RK 34/72 - EEK I/351; Urt. vom 22.2.1974 - 3 RK 30/73 - EEK I/395; Urt. vom 19.12.1974 - 3 RK 92/73 - EEK I/447).
  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 94/67
    Auszug aus LAG Berlin, 29.03.1988 - 8 Sa 72/87
    Die Annahme eines solchen mißglückten Arbeitsversuches, der die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Entstehung von Leistungsansprüchen gegen die Krankenkasse ausschließt, setzt voraus, daß der Arbeitnehmer schon im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme objektiv arbeitsunfähig war und er deswegen die Beschäftigung noch vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgeben muß (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Urt. vom 10.11.1970 - 3 RK 94/67 - EEK I/123; Urt. vom 4.10.1973 - 3 RK 34/72 - EEK I/351; Urt. vom 22.2.1974 - 3 RK 30/73 - EEK I/395; Urt. vom 19.12.1974 - 3 RK 92/73 - EEK I/447).
  • LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88

    Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Dies besagt im Umkehrschluß, daß ein Arbeitnehmer dann, wenn er weder äußere Anhaltspunkte für seine Erkrankung noch subjektiv irgendwelche Beschwerden hat, nicht aus Gründen der Unzumutbarkeit als arbeitsunfähig angesehen werden kann (wie hier: LAG Berlin, Urteil vom 28.03.1988 - 8 Sa 72/87).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 29. März 1988 - 8 Sa 72/87 - aufgehoben.
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